Läuse: 3) Was ist Aufgabe der Schule ?

3) Was ist Aufgabe der Schule ?

  • Wir haben Sorge zu tragen, dass Personen unsere Schule nicht besuchen oder in ihr arbeiten, wenn durch sie eine Weiterverbreitung von Läusen zu befürchten ist (Infektionsschutzgesetz § 34).
Kinder mit Kopflausbefall dürfen nicht in die Schule. Nach restriktiver Auslegung des Gesetzes müssten sie solange weg bleiben, bis Arzt oder Gesundheitsamt bestätigen, dass sie frei von Nissen und Läusen sind. Diese Vorgaben sind nach wie vor gültig.
Unser Gesundheitsamt empfiehlt zusammen mit dem Robert-Koch-Institut aber eine stärkere Einbindung der Elternschaft: Man kennt das Läuseproblem genau und es gibt wirksame Mittel zur Läusebhandlung. Wenn die Eltern zuverlässig und verantwortungsbewusst die Empfehlungen umsetzen, kann eine Weiterverbreitung vermieden werden.
Das funktioniert aber nur, wenn alle Beteiligten bestimmte Vorgaben beachten! Die Vorgaben für Eltern, deren Kinder betroffen sind, finden Sie im  Flyer des Gesundheitsamtes: .
Die Vorgaben für Schulen zielen auf den Dialog zwischen Schule und Elternhaus: es geht um die Kontrolle der Umsetzung der Empfehlungen auf Seiten der Eltern:
  • Wir müssen sicher stellen, dass die Eltern betroffener diese Empfehlungen beachten und umsetzen. Dazu geben sie uns gegenüber eine  Versicherung ab.

Es kann dann von einer ärztlichen Bestätigung oder Bescheinigung des Gesundheitsamtes abgesehen werden, wenn die Erziehungsberechtigten in der Lage und bereit sind, an einer Lösung der Läuseproblematik eigenverantwortlich mitzuwirken. Wir kontrollieren daher genau die schriftliche Versicherung der Eltern, dass die Behandlung des Kopflausbefalles entsprechend den Empfehlungen des Robert-Koch-Institutes durch- geführt wurde. Unbedingt notwendig ist neben der sachgerechten Erstbehandlung auch die Wiederholungsbehandlung am 9. Tag nach der ersten Behandlung! Diese Selbstverantwortlichkeit wird von Eltern gut angenommen und es bringt des Vorteil, dass das Kind nach erfolgter Erstbehandlung die Einrichtung besuchen kann.

  • Wir melden den Kopflausbefall dem Gesundheitsamt und informieren die Eltern der Klassenkameraden.
Um weitere Ansteckung zu verhindern, brauchen wir zuverlässige Eltern, die ihre Kinder genau kontrollieren und uns diese Kontrolle zurückmelden: Bitte helfen Sie mit!
  • Wir kontrollieren den Erhalt dieser Information und die Bestätigung, dass die Köpfe der Kinder kontrolliert wurden!
  • Wenn nach vier Tagen keine Rückmeldung da ist, kontrollieren wir die Köpfe selbst (Bitte geben Sie uns dazu Ihr Einverständnis!) und nehmen mit den entsprechenden Eltern Kontakt auf.
  • Nicht zuletzt halten wir diese Informationen hier sowie weitere Informationen per Papier im Sekretariat für Sie bereit und beraten Sie gerne auch in diesen Fragen.

Quelle: Gesundheitsamt des Donnersbergkreises; Formulierung: Brill, Januar 2008