Liebe Eltern,
wir haben für Sie häufige Fragen zusammengestellt. Die Antworten sollen nur erste Ansatzpunkte nennen. Sie können und wollen keine Beratung oder genaues Nachschlagen ersetzen. Bei Zweifeln sprechen Sie uns einfach an.
I Allgemeines
> Wann beginnt und endet die Schule für die Kinder?
> Mein Kind ist krank. Was soll ich tun?
> Ich habe eine Frage und möchte die Lehrkraft meines Kindes sprechen.
> Aus welchen Orten kommen die Kinder nach Rockenhausen?
II Ganztagsschule
> Wie erfolgt die Anmeldung zur Ganztagsschule?
> Wie sind die Zeiten der Ganztagsschule?
> Ich hörte, manche zahlen für das Mittagessen weniger. Kann ich das auch beantragen?
> Mein Kind ist zu einem Geburtstag eingeladen – kann ich es von der GTS abholen? Stichwort: Beurlaubung
> Warum kann der Besuch der GTS nicht viel flexibler organisiert werden?
> Mein Kind hat keine Lust mehr – kann ich es von der GTS abmelden?
> Mein Kind besucht die Ganztagsschule – sind damit immer alle Hausaufgaben gemacht und richtig?
Antwort:
Teilen Sie Ihren Wunsch nach einem Gesprächstermin der Klassenlehrerin im Hausaufgabenheft mit oder rufen Sie im Sekretariat an (06361 / 92410),
Frau Kluge wird Ihre Bitte um Rückruf weitergeben und die Lehrkraft nimmt mit Ihnen Kontakt auf oder bietet Ihnen ein Termin an.
Antwort:
Folgende Ortschaften gehören zu unserem Schulbezirk: Rockenhausen, Marienthal und Katzenbach
Außerdem sind bei uns manche Kinder außerhalb unseres eigentlichen Schulbezirkes, wenn ihre Eltern auf die Ganztagsschule angewiesen sind und die eigentliche Schule kein Ganztagsangebot hat.
Sehen Sie auch hier die Übersicht der VG auf www.rockenhausen.de: Wo geht mein Kind zur Grundschule?
Antwort:
Die Anmeldung zur Nutzung des Angebotes der Ganztagsschule erfolgt etwa im März für das kommende Schuljahr. Sie ist freiwillig. Kindern, die nicht am Ganztagsschulangebot teilnehmen, entstehen keine schulischen Nachteile. Die Anmeldung gilt für ein Jahr.
Da aufgrund dieser Anmeldezahlen der Schule Gelder und Mittel zur Verfügung gestellt werden, ist diese recht frühe Anmeldezeit notwendig. Eine Ausnahme bilden Kinder, die während des Schuljahres zuziehen. Ebenso sind Abmeldungen während des Schuljahres nicht möglich.
Da die Kinder auch am Mittagessen teilnehmen, zu dem der Schulträger die Eltern an den Kosten beteiligen, zeigen Sie sich mit der Anmeldung einverstanden, dass der Beitrag erhoben wird.
Antwort:
Die Ganztagsschule beginnt direkt im Anschluss an den Schulmorgen.
Zuerst steht das Mittagessen an: für 1./2. Schuljahr um 12 Uhr; für das 3./4. Schuljahr um 13:05 Uhr.
Die Ganztagsschule endet um 16 Uhr.
An unserer Schule kann eine Betreuung dann noch bis 16:30 Uhr durch die Betreuende Grundschule (ein zusätzliches Angebot der Verbandsgemeinde) erfolgen.
Antwort:
Abhängig vom Einkommen können Sie einen Antrag zu Bildung und Teilhabe stellen.
Antwort:
Nein, das ist nicht ganz so einfach. Die Ganztagsschule verlängert die Schulpflicht Ihres Kindes bis 16 Uhr. Verantwortungsvoller und zuverlässiger Umgang mit Pflichten und Terminen ist ein gemeinsames Ziel von Elternhaus und Schule. Daher bitten wir Sie herzlich darum, wann immer Sie etwas organisieren und planen, die Grundschulzeit Ihres Kindes bis 16 Uhr zu beachten.
Aus Anlass religiöser Veranstaltungen sind Schülerinnen und Schüler nach der Schulordnung zu beurlauben (§ 23). Beurlaubungsanträge richten Sie bitte an die Schulleitung. Sie müssen begründet werden, z. B. durch die Vorlage von Unterlagen wie ärztliche Atteste, Freistellungsanträge für Begräbnisse oder Familienfeiern.
Das Kollegium und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Ganztagsschulbetrieb unserer Grundschule vereinbarten, dass wir Geburtstage als Familienfeiern einstufen und Ihre Kinder für Geburtstage innerhalb der eigenen Familie am Nachmittag freistellen.
Wir freuen uns, wenn alle Eltern unsere Ganztagsschule durch eine geschickte Planung von Kindergeburtstagen unterstützen. Bitte bedenken Sie in diesen Fällen auch, dass die Betreuung der eingeladenen Kinder mitbedacht werden muss, deren Eltern auf die Zeiten der Ganztagsschule angewiesen sind.
Antwort:
Das hat pädagogische und organisatorische Gründe:
- organisatorische Gründe:
Unsere Ganztagsschule ist Teil der Angebots-Ganzttagsschule nach dem Modell des Ministeriums. Noch vor den Ferien werden die Zahlen der Ganzttagschülerinnen und -schüler des kommenden Schuljahres abgefragt und entsprechende Mittel zur Verfügung gestellt. Eine Anmeldung für ein Jahr ist in diesem System fest vorgesehen. An- und Abmeldungen übers Jahr werden im System nicht mehr vorgesehen.
Auch die Organisation der Angebote selbst macht es uns nicht möglich, flexibles Kommen und Gehen während der Woche zu ermöglichen. Das Mittagessen, die Hausaufgabenförderung, die Arbeitsgemeinschaften und die Projektgruppen fordern uns allen einiges an inhaltlicher Vorbereitung und Übersicht ab. Wann immer Sie als Eltern den Wunsch haben, Ihr Kind an unterschiedlichen Tagen freistellen zu lassen, bedeutet das für uns in der Zusammenschau aller Kinder und Gruppen viel Aufwand und Störung im Gesamtablauf des Ganztagsschulbetriebes.
- pädagogische Gründe
Um den Kindern Orientierungshilfe zu geben und um gruppendynamisch mit den Kindern arbeiten zu können, treffen sich die Kinder jeden Tag in ihren Jahresgruppen. Für das Funktionieren der Gruppe und um die Vorteile dieser Neuerung zu nutzen, ist es wichtig, dass die Kinder nach Möglichkeit auch in der Zusammensetzung der Gruppe an den Inhalten teilnehmen kann. Auch die Arbeitsgruppen rund um Ubungen und Hausaufgaben sowie die Arbeits- und Projektgruppen profitieren von einem kontinuierlichen Besuch. Weiterführende Schulen haben wegen des Alters der Kinder da schon mehr Möglichkeiten zur Flexibilisierung.
Verantwortungsvoller und zuverlässiger Umgang mit Pflichten und Terminen ist ein gemeinsames Ziel von Elternhaus und Schule. Durch einen zuverlässigen Besuch der Ganztagsschule ermöglichen Sie Ihrem Kind genau diesen verantwortungsvollen Umgang mit Pflichten zu erlernen.
Antwort:
Nein, die Anmeldung zur Ganztagsschule gilt für ein Jahr. So ist das Verfahren vom Ministerium eingerichtet. Wir brauchen diese „Zusage“ als Planungssicherheit. Organisatorisch ist daher ein Ab- und Anmelden während des Jahres nicht möglich. Im Ausnahmefall wie etwa bei einem Umzug oder einem Zuzug nach Rockenhausen haben wir in der Regel noch einen Platz frei.
Antwort:
Nein, nicht automatisch.
Hausaufgaben forden die Selbstständigkeit der Kinder heraus – zuhause wie in der Ganztagsschule.
Manchen Kindern fallen die Hausaufgaben schwer – zuhause wie in der Ganztagsschule.
Wir können in Beziehung Motivation und Arbeitsgeschwindigkeit nicht zaubern und schwingen auch keine Peitschen.
Sicher stehen die Lehrkräfte Ihrem Kind bei Fragen und Suche nach Hilfe während der einstündigen Übungs- und Förderzeit zur Seite, es findet aber andererseits kein Einzelunterricht und keine Nachhilfe statt. Wenn Ihr Kind zum Beispiel trödelt, wird es ihm nicht gelingen die HA fertig zu stellen.
Mit diesem Manko wird es am nächsten Tag seiner Lehrkraft begegnen müssen.
Es ist von großer Bedeutung, dass Sie zuhause nicht noch nach der Ganztagsschule Ihr Kind weiter Hausaufgaben machen lassen.
Zum einen war der „Schul-Arbeitstag“ Ihres Kindes mit 8 Stunden dann lang genug. Zum anderen könnte so ein Teufelskreis entstehen, der Ihr Kind immer mehr trödeln lässt in der dafür vorgesehenen Stunde, da es sich des häuslichen Ausgleiches bewusst ist.
Nutzen Sie die wertvolle restliche Zeit mit Ihrem Kind lieber anders!
Andererseits sollten Sie Ihrem Kind natürlich Gelegenheit geben, Ihnen zu zeigen, was es kann: lassen Sie sie es z. B. vorlesen oder seine Leistungen zeigen. Auch die Vorbereitung auf einen Test oder auswendig lernen wird Ihr Kind auch mal zuhause in kurzen Sequenzen wiederholen müssen.
Bitte schauen Sie auch kurz in die Hausaufgaben- bzw. Mitteilungshefte der Schule, ob es Informationen für Sie gibt.